
KfW-Effizienzhaus Denkmal: (betrifft 151, 152, 430 sowie Hilfe bei der Projektplanung à Sie wollen sanieren) Baudenkmale kann man nicht nur bestaunen, man kann auch in ihnen leben. In historischen Gebäuden zu wohnen hat einen ganz besonderen Charme, der durch oftmals extrem hohe Heizkosten allerdings geschmälert wird.
Für die energetische Sanierung von Baudenkmalen und sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz bietet Ihnen die KfW zinsgünstige Förderkredite mit Tilgungszuschüssen oder alternativ Investitionszuschüsse an. Schließlich haben jene, die in einem Baudenkmal zu Hause sind, wie alle anderen Hauseigentümer das Bedürfnis, den Wohnraum energieeffizient und somit wirtschaftlich zu unterhalten.
Das neue Gebäudesanierungsprogramm – KfW Effizienzhaus Denkmal
„Um die Energiesparpotenziale zu heben, die im deutschen Gebäudebestand liegen, muss auch der Altbaubestand in seiner gesamten Breite mit der Förderung erreicht werden, betont KfW-Vorstandmitglied Dr. Axel Nawrath. „Denkmale und Gebäude mit erhaltenswerter Bausubstanz machen bis zu einem Viertel des Wohnimmobilienstand in Deutschland aus, es handelt sich hier also nicht um ein Nischenthema“. Eine Förderung der energetischen Sanierung über die KfW scheiterte vor April 2012 allerdings häufig an erhöhten technischen Vorgaben, die mit den Erfordernissen der Denkmalpflege nicht kompatibel waren. Maßgeblich von Denkmalfachverbänden beeinflusst wurde ein Programmbaustein entwickelt, der speziell auf die Anforderungen von Baudenkmalen und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz zugeschnitten ist: Das KfW Engerieeffizienz Denkmal.
Was ist ein Denkmal – was sind Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz?
Was ein Denkmal ist, regeln die Denkmalschutzgesetze der Länder. Förderfähig sind sowohl eingetragene Baudenkmale als auch Gebäude, die sich innerhalb eines Denkmalensembles oder Denkmalbereichs befinden. Die Untere Denkmalschutzbehörde kann Zweifel dazu beseitigen. Welche Gebäude eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz, wird durch die Kommune festgelegt..
Wie viel Geld kann beantragt werden?
Wohnungsunternehmen können je Wohneinheit 75.000 Euro beantragen und das zu einem effektiven Jahreszinssatz von aktuell nur einem Prozent. Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss von 2,5 Prozent der Darlehenssumme gewährt.
Welche Gebäude werden gefördert?
- Gebäude, bei denen es sich um ein Baudenkmal nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder handelt (laut Denkmalliste oder per Gesetz) sowie
- Gebäude, die durch die Kommunen (z. B. Denkmalbehörde, Stadtplanungsamt oder Bauamt) als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz eingestuft sind. Die Kommune entscheidet im Einzelfall über eine solche Einstufung.
Für die Einstufung eines Gebäudes als „besonders erhaltenswert“ können folgende Kriterien herangezogen werden:
- Das Gebäude ist durch die Kommune durch Satzung, öffentliche Listung bzw. im Rahmen eines beschlossenen integrierten Stadtentwicklungskonzepts oder Quartierskonzepts ausdrücklich als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz ausgewiesen.
- Das Gebäude ist kein Einzeldenkmal, aber Teil einer Gesamtanlage (Denkmalensemble, Denkmalbereich, Denkmalschutzgebiet oder Denkmalzone nach Landesdenkmalgesetz).
- Das Gebäude befindet sich in einem Gebiet mit einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
- Das Gebäude befindet sich in einem Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB, zu dessen besonderen Sanierungszielen die Erhaltung der baukulturell wertvollen Bausubstanz gehört (§ 136 Abs. 4 Nr. 4 BauGB).
- Das Gebäude ist auf sonstige Weise durch örtliche Bauvorschriften (z. B. Gestaltungssatzung, Altstadtsatzung, Satzung zum Erhalt des Stadtbildes oder entsprechende Festsetzungen örtlicher Bauvorschriften im Bebauungsplan) auf Basis der Landesbauordnung geschützt.
- Das Gebäude befindet sich in einem Gebiet der Liste „Stadtkerne und Stadtbereiche mit besonderer Denkmalbedeutung“ der Vereinigung der Landesdenkmalpfleger, einer Altstadtinventarisierung historischer Städte in Deutschland.
- Das Gebäude ist wegen seines Baualters oder seiner besonderen städtebaulichen Lage ortsbild- oder landschaftsprägend, z. B. als Teil von zentralen raumbestimmenden Platzkanten und Straßenfassaden, in seiner Höhe als Teil der Stadtsilhouette usw.
Das Gebäude ist wegen seiner spezifischen Materialität, Gestalt sowie Bauweise und des architektonischen Erscheinungsbildes als Teil regionaler Bautradition und Bauweise ortsbildend oder landschaftsprägend, z. B. bei ortsbildprägender Klinkerarchitektur, Fachwerkbauweise oder historischer Stuckfassade.
Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?
Gefördert wird die Komplettsanierung zum „KfW-Effizienzhaus Denkmal“, aber auch Einzelmaßnahmen, wie z. B. die Wärmedämmung der Wände und die Erneuerung der Fenster. Die Förderung gilt (vorerst nur) für Wohngebäude und Gebäude, die zu Wohnzwecken umgenutzt werden. In Gebäuden mit verschiedenen Nutzungen – z.B. einem Büro und einem Wohnbereich – wird auschließlich der Wohnanteil gefördert. Ebenfalls gefördert werden Alten-, Pflege- und Wohnheime.
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
Beim Standard KfW-Effizienzhaus Denkmal darf der Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) 160 % des errechneten Wertes für das entsprechende Referenzgebäude (QP REF) betragen. Für den Transmissionswärmeverlust (H‘T) bestehen keine festen Vorgaben. Durch den Sachverständigen ist nachzuweisen, dass alle mit den Auflagen des Denkmalamtes zu vereinbarende Maßnahmen zur Reduzierung des Transmissionswärmeverlustes durchgeführt werden.
Sind die Auflagen des Denkmalamtes so umfangreich, dass auch der Zielwert QP von 160 % nicht erreicht werden kann, falls z.B. eine Ertüchtigung der Gebäudehülle nicht möglich ist oder regenerative Energien nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, ist eine Förderung trotzdem möglich. In diesem Fall ist es durch einen Sachverständigen nachzuweisen, dass alle technisch möglichen Maßnahmen zur energetischen Sanierung durchgeführt werden.
Der Sachverständige sollte bei der Festlegung der Maßnahmen neben den bauphysikalischen Möglichkeiten im Rahmen der baulichen Auflagen (Denkmalschutz, erhaltenswerte Bausubstanz) auch die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens (EnEG) und die spätere Nutzung berücksichtigen. Beispielsweise kann eine technisch mögliche Innenwanddämmung (Dicke und Umfang) mit Blick auf die spätere Vermietbarkeit nicht zu vertreten sein.
Bei den Einzelmaßnahmen Wärmedämmung der Außenwände und Erneuerung der Fenster gelten spezielle technische Mindestanforderungen, die die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigen. So kann z. B. statt einer Außenwanddämmung ersatzweise eine Innenwanddämmung gefördert werden, vorausgesetzt der Sachverständige bestätigt die Notwendigkeit.
Detaillierte Informationen zu den technischen Mindestanforderungen stehen Ihnen im Merkblatt sowie in der Anlage zum Merkblatt der jeweiligen Förderprogramme zur Verfügung.
Planen Sie Ihre energetischen Maßnahmen mit einem Energieberater
Für die Planung der energetischen Maßnahmen an Ihrem Baudenkmal und die notwendigen Berechnungen benötigen Sie immer einen „Sachverständigen für (energieeffiziente) Baudenkmale“. Einen solchen Sachverständigen finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. Dieser stellt Ihnen die für die Beantragung der Förderung notwendigen Bestätigungen aus.
Sowohl die „Bestätigung zum Antrag“ als auch die „Zusätzliche Bestätigung für Baudenkmale oder sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ sind Voraussetzung für die Beantragung der KfW-Förderung.
Sind die Auflagen des Denkmalamtes so umfangreich, dass auch der Effizienzhaus-Standard „Denkmal“ nicht erreicht werden kann, ist eine Förderung trotzdem möglich. In diesem Fall ist nachzuweisen, dass alle technisch möglichen Maßnahmen zur energetischen Sanierung durchgeführt werden.
Auf einen Blick: Der Weg zur Förderung
- Informieren: www.kfw.de | infocenter@kfw.de | 0800-5399002
- Sachverständigen suchen oder empfehlen lassen: www.energie-effizienz-experten.de
- Bestandsaufnahme und Analyse der Sanierungsmöglichkeiten
- Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde bzw. der Kommune
- Entscheidung, ob und wie energetisch saniert werden soll
- Bestätigung des Sachverständigen und der Kommune mit dem Kreditantrag an die Hausbank senden (Kreditvariante)
- Antrag auf Investitionszuschuss an die KfW-Bank senden (Zuschussvariante)
- Nach Durchführung der Maßnahmen: Bestätigung des Sachverständigen zur Durchführung der Maßnahmen
- Zuschuss zur Baubegleitung des Sachverständigen innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung direkt bei der KfW-Bank beantragen.