
Sind zwei sich einig, freut sich der Dritte. So könnte man mit Blick auf den Immobilienkauf die bekannte Redewendung abwandeln. Denn beim Grundstückskauf müssen Sie laut Gesetz einen Notar hinzuziehen. Ohne Notar ist der Kaufvertrag nicht rechtskräftig. Dafür fallen allerdings Notarkosten an, die bei Ihrer Planung wichtig sind.
Neutralität dank Notarkosten
Notarkosten können sich schnell läppern. Die Verpflichtung, einen Notar zu involvieren, hat jedoch seinen Grund: Das Gesetz soll Käufer und Verkäufer schützen, denn Immobiliengeschäfte sind sehr komplex und können vom Notar für beide Parteien rechtssicher abgewickelt werden. Notare sind „unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes“. So steht es in der Bundesnotarordnung geschrieben. Trotz des Freiberufler-Status und der Berechnung von Notarkosten übt ein Notar also ein öffentliches Amt aus, nicht anders als ein Bürgermeister, Schöffe oder Richter. Dementsprechend ist er beiden Parteien beim Hauskauf zur Neutralität verpflichtet.
Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf
In den Notarkosten sind viele Leistungen und Aufgaben abgedeckt: Die erste Amtshandlung des Notars ist normalerweise die Erstellung eines Vertragsentwurfes. Dieser wird von Käufer und Verkäufer überprüft. Sind beide Parteien mit dem Vertragswerk zufrieden, kann ein Notartermin anberaumt werden. Bei diesem Termin wird der Vertrag unterschrieben. Der Notar beurkundet den Vorgang, übernimmt im Nachgang aber noch weitere Aufgaben, die mit den Notarkosten abgedeckt werden. So holt er die notwendige Vorkaufsverzichterklärung der Gemeinde ein und beantragt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese dokumentiert die Einigung über den Eigentumswechsel der Immobilie zwischen Käufer und Verkäufer.
Notarkosten und Gebühren
Neben den Notarkosten fallen auch für die Grundbucheintragung Gebühren an. Diese sind zwar in der Kostenordnung für jeden einzelnen Punkt genau festgelegt, richten sich aber nach der Höhe des Kaufpreises. Für den Käufer ist daher oft nicht nachvollziehbar, was an zusätzlichen Belastungen in Form von Notarkosten und Gebühren für den Grundbucheintrag auf ihn zukommt. Als Richtwert sollten Sie mit 1,5 Prozent des Kaufpreises rechnen. Ein Grundbuchrechner hilft, die Kosten für die Grundbucheintragung abzuschätzen.