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Was ist bei der Nebenkosten-Abrechnung zu beachten?

Nebenkostenabrechnung

Das gibt es bei der Nebenkostenabrechnung zu beachten. Alle Jahre wieder flattert die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Echter Zündstoff für das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern. Meist sorgt schlicht Unkenntnis für Ärger. Hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen.

Betriebskosten oder Nebenkosten?

Die Nebenkostenabrechnung: Zahlen, Summen, Listen. Unterm Strich folgt dann nicht selten eine Nachzahlung. Die Missverständnisse starten schon bei der Bezeichnung, denn eigentlich heißt es „Betriebskostenabrechnung“. Der Begriff „Nebenkosten“ ist eher umgangssprachlich und wird unterschiedlich definiert. Der eine rechnet Heizung und Strom mit ein, der nächste sogar den Telefonanschluss.

Die Betriebskosten hingegen sind gesetzlich geregelt, daran gibt es nichts zu rütteln. Abrechnen dürfen Vermieter alles, was an Kosten rund um das Haus entsteht. Allerdings mit Ausnahmen: Reparaturen und Verwaltungskosten dürfen nicht abgerechnet werden. In der Betriebskostenverordnung ist genau aufgeführt, was in die Abrechnung gehört. Die einzelnen Posten müssen außerdem explizit im Mietvertrag genannt werden. Alles, was nicht im Mietvertrag steht, darf nicht abgerechnet werden.

Die richtige Umlage

Die Gesamtkosten für das Haus werden auf die Mieter verteilt. Das ist die sogenannte Umlage. Heizung und Wasser werden verbrauchsabhängig abgerechnet. Die meisten anderen Kosten wie Hausmeister, Müll, Versicherungen etc. werden gemäß der Wohnfläche gezahlt. In manchen Fällen gibt es auch einen Umlageschlüssel, der sich auf die Anzahl der Personen im Haushalt bezieht. All das ist im Mietvertrag festgelegt. Unerheblich ist die tatsächliche Nutzung. Auch wenn Sie den Aufzug oder Garten nie betreten, müssen Sie sich an den laufenden Kosten dafür beteiligen.

Typische Fehler in der Betriebskostenabrechnung

Auch Vermieter machen Fehler. So trudelt bei vielen Mietern die Betriebskostenabrechnung viel zu spät ein. Laut Gesetz muss die Abrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode bei Ihnen im Briefkasten sein. Dann tauchen häufig Betriebskosten auf, die nie vereinbart waren. Vergleichen Sie die Kosten einfach mit denen im Mietvertrag. Alles, was nicht vereinbart wurde, können Sie sogar Jahre später zurückfordern. Der häufigste Fehler ist jedoch die mangelnde Verständlichkeit. Eine Betriebskostenabrechnung muss klar gegliedert und nachvollziehbar sein. Wichtige Angaben wie Abrechnungszeitpunkt, Umlageschlüssel, saubere Berechnung der Anteile, aber auch geleistete Vorauszahlungen und Gesamtkosten gehören alle auf die Abrechnung.

Schon gewusst?

Die Betriebskosten werden nicht umsonst auch die „zweite Miete“ genannt. Im Durchschnitt fallen für einen 2-Personen-Haushalt in einer 60-m²-Wohnung jährlich rund 3.400 € an. Das entspricht in etwa einer durchschnittlichen Kaltmiete.

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