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Worin besteht der Unterschied zwischen Effektivzins und Sollzins?

Zinsbusiness

Sie möchten einen Kredit aufnehmen? Dann achten Sie besonders auf zwei Kennziffern: Effektivzins und Sollzins. Hinter dem ersten Begriff verbirgt sich dabei die Angabe für fast alle Kosten eines Darlehens. Im Sollzins hingegen, der zu Beginn der Darlehensverhandlungen im Vordergrund steht, sind beispielsweise die Bearbeitungs-– und Vermittlungsgebühren nicht enthalten, sondern nur die reinen Kreditzinsen. Effektivzins oder Sollzins sind also zwei unterschiedliche Paar Schuhe!

Einflüsse auf die Zinsen

Wie hoch der jeweilige Effektivzins und Sollzins ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wichtig ist neben der Bonität zum Beispiel die Dauer der Zinsfestschreibung. In dieser Zeitspanne kann der Kreditgeber die Zinshöhe nicht verändern. Dabei gilt: Je länger Sie die Zinsen festschreiben lassen, desto höher wird die Bank den Satz für Effektivzins und Sollzins taxieren.

Auch der Effektivzins kann variieren

Eine Zinsfestschreibung gibt Ihnen Planungssicherheit. Im Gegenzug gönnt sich die Bank aber wie beschrieben einen Aufschlag auf den Effektivzins und Sollzins. Handelt es sich um ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz, spricht man in der Praxis auch vom anfänglichen Effektivzins, da er sich während der Laufzeit noch ändern kann. Beachten sollten Sie bei einem Ratenkredit, dass auch beim Effektivzins nicht alle eventuell anfallenden Kosten einberechnet werden. Dies gilt unter anderem für etwaige Kosten bei der Kontoführung oder für die Zahlung von Bereitstellungszinsen.

Gesetzlicher Hintergrund

Als Verbraucher besitzen Sie bei Kreditgeschäften das Recht, dass  der Effektivzins neben dem Sollzins immer mit angegeben wird. Eine Verpflichtung der Banken, die sich durch die Preisangabenverordnung ergibt. Konkret basiert sie auf den § 6 und § 6a des Gesetzeswerks. Die Verordnung sieht zudem eine klare Vorgabe hinsichtlich der Berechnungsart des Zinssatzes vor.

Angabepflicht für den Effektivzins

Bei einem Verstoß gegen die Angabepflicht des Effektivzinses kann der jeweilige Anbieter mit einem Ordnungsgeld belegt werden. Auch wenn natürlich beide Zinsarten – Effektivzins und Sollzins – für Sie als Kreditnehmer wichtig sind, gewährt der effektive Jahreszins jedoch einen wesentlich transparenteren Vergleich der Angebote.

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