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Was ist beim Grundbucheintrag zu berücksichtigen?

Literarisch ist das Grundbuch sicher weniger wertvoll, dafür beim Kauf eines Grundstücks umso wichtiger. Sobald sich die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks verändern, muss dieser Vorgang durch einen Grundbucheintrag vermerkt werden. Bis in die Antike reicht die Tradition solcher Aufzeichnungen zurück. Heutzutage ist die Bezeichnung immer noch üblich, doch der Grundbucheintrag in dem öffentlichen Register wird natürlich schon seit Langem digitalisiert vorgenommen. Neben dem Eigentümer eines Grundstücks werden auch eventuelle Belastungen, wie eine Hypothek oder eine Grundschuld, im Grundbuch notiert.

Warum ein Grundbuch?

Um sich über eine bestimmte Grundbucheintragung zu informieren, können Sie sich an das lokale Grundbuchamt, einer Abteilung des Amtsgerichts, wenden. Allerdings wird ein Grundbuchauszug nur dann gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dieses liegt unter anderen vor, wenn Sie ein Grundstück kaufen möchten. Eine Regelung, die von den Ämtern strikt eingehalten und überprüft wird. Aus diesem Grund müssen Sie die Kaufabsicht anhand eines Vorvertrags oder einer Maklerbestätigung belegen können. So wird verhindert, dass beispielsweise die „lieben“ Nachbarn allzu leicht ihre eventuelle Neugier über das Vorliegen und die Höhe einer Hypothek durch einen Grundbuchauszug stillen können.

Was steht im Grundbuch?

Für jedes Grundstück wird in dem Register ein elektronisches Grundbuchdatenblatt angelegt. In dieser Akte finden Sie unter anderem die sogenannte Aufschrift. Dieser Abschnitt gibt Auskunft über das zuständige Amtsgericht, die fortlaufende Aktennummer des Blattes und auch über den Grundbuchbezirk. Zudem können Sie im Grundbuchdatenblatt das Bestandsverzeichnis mit Angaben zur Größe und Lage des Grundstücks ersehen.

Was sind die „3 Abteilungen“?

Ein wichtiger Bereich der Akte verbirgt sich hinter der Bezeichnung der 3 Abteilungen. In der 1. Abteilung können Sie nachlesen, wer der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks ist. In der folgenden 2. und 3. Abteilung stehen wiederum sämtliche Belastungen und Beschränkungen. Letzteres kann beispielsweise die Eintragung eines Wegerechts für eine 3. Person auf dem Grundstück beinhalten.

Gebühren für den Grundbucheintrag

Als Käufer eines Grundstücks sollten Sie abschließend noch beachten, dass der Eintrag in das Grundbuch nicht kostenfrei ist. Die Gebührenhöhe berechnet sich unter anderem anhand des Kaufpreises und ob Sie eine Grundschuld vermerken möchten.

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